Dorfentwicklung und Dorfmoderation
Leistungsbeschreibung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.
Fördermaßnahmen:
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Dorfmoderation
Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-WeilburgIn anerkannten gesamtkommunalen Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg – Weilburg und Rheingau – Taunus besteht über eine Zeitspanne von 6 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten.
Grundlage ist das Förderangebot Dorfentwicklung als Bestandteil der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Ziele der Dorfentwicklung sind eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktuelle soziale , kulturelle und wirtschaftliche Aspekte des ländlichen Raumes. Kommune und aktive Bürgerschaft erarbeiten ein Kommunales Integriertes Entwicklungskonzept (IKEK) als fachliche Grundlage für den gesamten Dorfentwicklungsprozess.
Wesentliches Merkmal der Dorfentwicklungsprozesse ist die aktive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Kommune und ihres Dorfes.