Sachbereich Wohnungsbauförderung
Adresse
Schiede 43, 65549 LimburgAngaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Die Wohnraumförderung der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg ist die zuständige Wohnraumförderstelle im Sinne des § 25 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG).
Hierzu bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Informationen rund um das Thema Wohnraumförderung.
Ihre Ansprechpartner und -innen sind:
Herr Christian Kaes
Frau Rositta Viehmann
Frau Aneta Sapinski
Aktuell besteht die Wohnraumförderung aus folgenden Förderprogrammen (Stand April 2025):
Eigenheimförderung
Hessen Darlehen Neubau und Bestandserwerb
Im Rahmen der Wohnraumförderung unterstützt das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung privater Neubauprojekte und den Erwerb eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung. Auch beim Neubau bzw. bei der Modernisierung von Mietwohngebäuden bestehen Fördermöglichkeiten.
Den Interessenten wird empfohlen, sich vor dem Einreichen eines Bauantrages oder vor Abschluss eines Kaufvertrages zum Erwerb von Wohneigentum bezüglich der Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen zu erkundigen.
Auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sind detaillierte Informationen zu finden. Auf dieser Seite können sämtliche Formulare heruntergeladen werden.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Beratungsgespräch zu führen. Hierzu sind Einkommensnachweise sowie Unterlagen über die geplante Finanzierung des Bauvorhabens oder des Kaufobjektes mitzubringen.
Förderung „behindertengerechter Umbau“
Das Programm zur „Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum“.
Ziel dieses Programms ist die Förderung von Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum, so dass Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Aus diesem Grund gewährt das Land Hessen im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld. Beratung und Antragstellung erfolgen über die Wohnraumförderstelle.
Wichtig:
Für dieses Programm stehen jährlich, nur im begrenzten Umfang, Fördermittel zur Verfügung.
Grundsätzlich können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die erst nach Vorliegen einer Förderzusage begonnen werden.
Informationen, Förderrichtlinie und Antragsvordrucke können auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgerufen werden.